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SCIP/REACH/RoHS-Wegweiser für Schweizer Exporteure
SCIP/REACH/RoHS-Wegweiser für Schweizer Exporteure
REACH Art. 33, SCIP-Datenbank, RoHS-Ausnahmen — Fristen & EU-Melder

Worum geht es?

Für Erzeugnisse (Articles), die Schweizer Hersteller in die EU exportieren, greifen drei eng verzahnte, aber unterschiedliche Pflichtenkreise: die SCIP-Meldepflicht für Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) über 0,1 % w/w (Art. 9 Abs. 1i Abfallrahmenrichtlinie), die Informationspflicht gegenüber Abnehmern und Verbrauchern nach REACH Art. 33, und die RoHS-Stoffbeschränkungen für Elektro-/Elektronikgeräte mit ihren zeitlich befristeten Ausnahmen.

Wichtig für Schweizer Hersteller: Da die Schweiz nicht EU/EWR-Mitglied ist, kann ein Schweizer Unternehmen selbst kein ECHA-Konto für die SCIP-Meldung führen. Die Meldung muss durch den in der EU niedergelassenen Importeur oder Vertreiber erfolgen — Sie müssen diesem die notwendigen Daten (Materialkategorie, SVHC-Identität, Konzentration, sichere Verwendung) rechtzeitig liefern.

Zweiter zentraler Punkt: Die SVHC-Kandidatenliste wird von der ECHA laufend erweitert (üblicherweise zweimal jährlich), und viele RoHS-Ausnahmen — etwa Ausnahme 6(c) für Blei in Kupferlegierungen — sind zeitlich befristet, nicht dauerhaft gültig. Eine einmalige Prüfung reicht daher nicht; beides muss laufend überwacht werden.

0,1%
SVHC-Meldeschwelle
45 T.
Auskunftsfrist Art. 33(2)
2×/Jahr
SVHC-Listen-Updates
30.6.27
RoHS-Ausnahme 6(c) bis
Häufige Fehlannahme: Eine einmal geprüfte und als "konform" dokumentierte RoHS-Ausnahme bleibt es nicht automatisch. Ausnahme 6(c) (Blei in Kupferlegierungen, bis 4 Massenprozent) wurde mehrfach verlängert und läuft aktuell bis 30. Juni 2027 — danach gilt ohne erneute Verlängerung wieder der allgemeine Grenzwert von 0,1 %. Wer das nicht laufend überwacht, riskiert den stillschweigenden Wegfall der Rechtfertigung.

SVHC-Update-Tracker

Erfassen Sie je Produkt/BoM das Datum der letzten SVHC-Kandidatenlisten-Prüfung. Da die Liste laufend erweitert wird, gilt eine Prüfung nach einigen Monaten als veraltet.

Produkt / BoM-Bezeichnung
Datum letzte SVHC-Prüfung
Produkt / BoMLetzte PrüfungStatus

RoHS-Ausnahmen-Tracker

Erfassen Sie jede in Anspruch genommene RoHS-Ausnahme mit ihrem Ablaufdatum. Das Tool zeigt automatisch an, wenn eine Ausnahme demnächst ausläuft.

Ausnahme (Anhang III/IV)
Betroffenes Produkt / Bauteil
Ablaufdatum der Ausnahme
AusnahmeProdukt/BauteilAblaufdatumStatus

EU-Melder-Tracker

Da ein ECHA-Konto ein EU/EWR-etabliertes Unternehmen voraussetzt, übernimmt Ihr EU-Importeur oder -Vertreiber die eigentliche SCIP-Meldung. Ein Eintrag pro Produkt und EU-Partner.

Produkt
EU-Importeur/-Vertreiber (mit EORI)
Status
SCIP-Referenznummer (falls vorhanden)
Notizen
ProduktEU-PartnerStatusSCIP-Ref.Notizen

Auskunftsfristen-Simulator (REACH Art. 33 Abs. 2)

Geht eine Verbraucheranfrage zur SVHC-Auskunft ein, muss innerhalb von 45 Tagen kostenlos geantwortet werden. Datum des Eingangs eingeben, um die Frist zu berechnen.

Datum Eingang der Anfrage

Fristen-Tracker

Die wichtigsten wiederkehrenden bzw. aktuell bekannten Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).

seit 5. Januar 2021
SCIP-Datenbank in Betrieb
Seit diesem Datum müssen Erzeugnisse mit SVHC über 0,1 % w/w bei der ECHA gemeldet werden (Art. 9 Abs. 1i Abfallrahmenrichtlinie).
laufend, üblicherweise zweimal jährlich
SVHC-Kandidatenlisten-Updates
Die ECHA erweitert die Kandidatenliste regelmässig um neue Stoffe. Jede Erweiterung kann bestehende Erzeugnisse neu meldepflichtig machen — eine einmalige Prüfung reicht nicht aus.
30. Juni 2027
RoHS-Ausnahme 6(c) und 7(c)-I laufen aus
Die Ausnahmen für Blei in Kupferlegierungen (6(c), bis 4 Massenprozent) und für bestimmte keramische Bauteile (7(c)-I) laufen zu diesem Datum aus, sofern keine weitere Verlängerung erfolgt. Betroffene Produkte rechtzeitig auf Substitution oder Verlängerungsantrag prüfen.
31. Dezember 2027
Neue RoHS-Unterausnahmen 7(c)-V/7(c)-VI laufen aus
Im Rahmen der Überarbeitung 2025 neu eingeführte, enger gefasste Ausnahmen für Blei in bestimmten Glas-/Keramikanwendungen — ebenfalls zeitlich befristet.

Glossar

O5A-Prinzip (Once an Article, Always an Article)
Grundsatz aus dem EuGH-Urteil C-106/14: Die 0,1-%-SVHC-Schwelle gilt für jedes einzelne Teilerzeugnis (Article as such) innerhalb eines komplexen Gegenstands separat — nicht für die Gesamtmasse des Endprodukts.
Complex Object / Article as such
ECHA-Terminologie: "Article as such" ist ein einzelnes, nicht weiter zusammengesetztes Erzeugnis; "Complex Object" ist ein aus mehreren Articles as such zusammengesetzter Gegenstand (z. B. ein Ventil aus Gehäuse, Dichtung und Anker).
SVHC (Substance of Very High Concern)
Besonders besorgniserregender Stoff nach Art. 57 REACH, geführt auf der ECHA-Kandidatenliste. Löst ab 0,1 % w/w je Teilerzeugnis Informationspflichten (Art. 33) und ggf. SCIP-Meldepflicht aus.
SCIP-Datenbank
Von der ECHA geführte Datenbank für Erzeugnisse, die SVHC über 0,1 % w/w enthalten (Art. 9 Abs. 1i Abfallrahmenrichtlinie). Meldepflichtig ist der in der EU/EWR niedergelassene "Supplier of an Article" — für Schweizer Hersteller in der Regel der EU-Importeur oder -Vertreiber.
RoHS-Ausnahme (Annex III/IV Exemption)
Zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen RoHS-Stoffbeschränkungen (Richtlinie 2011/65/EU) für spezifische Anwendungen, in denen keine praktikable Alternative existiert. Muss vor Ablauf verlängert werden, sonst gilt wieder der allgemeine Grenzwert.
Auskunftspflicht nach Art. 33 Abs. 2
Pflicht, Verbrauchern auf Anfrage kostenlos innerhalb von 45 Tagen Auskunft über in einem Erzeugnis enthaltene SVHC über 0,1 % w/w zu geben.

Dashboard

Report als PDF

Fassen Sie Ihre erfassten Daten (SVHC-Prüfstatus, RoHS-Ausnahmen, EU-Melder-Status) in einem PDF zusammen — kostenlos, nach kurzer Kontaktangabe.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit REACH Art. 33, der SCIP-Meldepflicht (Abfallrahmenrichtlinie Art. 9 Abs. 1i) und der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Fristen, insbesondere der Ablaufdaten einzelner RoHS-Ausnahmen und des SVHC-Aktualisierungsrhythmus, wird keine Gewähr übernommen — beide können sich kurzfristig ändern. Vor einer verbindlichen Konformitätsaussage ist die aktuelle Fassung von Anhang III/IV RoHS bzw. der ECHA-Kandidatenliste zu prüfen.

Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Chemikalienrecht spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.

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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?

Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht

Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.

 

Welche Abläufe sind zu beachten?

Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.

  • Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen

  • Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)

  • Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks

Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.

 

Welche Outputs sind wie anzuliefern?

Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.

Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.

Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?

Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Content Gathering

    • Know your Customer

    • Know your Supplier /Provider

    • Know your Value-Streams

  • Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten

  • Prozess-Steuerung und Informationslenkung

Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.

Services rund um den GRC-Blueprint

Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:

  • Competence

    • Trainings und Zertifizierungspfade für

      • Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)

      • Robotic Process Automation (Backend Automation)

      • Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)

      • Data-Literacy und Enterprise Big Data

      • Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt

  • Component

    • Assurance Blueprints für die Teilbereiche

      • TPRM (Supplier- und Providermanagement)

      • Integrated Risk

      • IT- und Cybersec

      • Skills- und Competence-Management

      • Org-Risk

  • Coding und Implementation

    • Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage

      • Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice

      • Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen

      • oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

 
 

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