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Batterien-Verordnung-Wegweiser für Schweizer Exporteure
Batterien-Verordnung-Wegweiser für Schweizer Exporteure
EU-Verordnung (EU) 2023/1542 — EPR, Bevollmächtigter, Fristen

Worum geht es?

Die EU-Batterien-Verordnung (EU) 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 stufenweise und ersetzt die alte Batterien-Richtlinie 2006/66/EG vollständig zum 18. August 2025. Für Schweizer Hersteller und Exporteure, die Batterien — als Einzelprodukt oder eingebaut in Geräte, Fahrzeuge oder Maschinen — auf den EU-Markt bringen, entstehen dabei mehrere, oft unterschätzte Pflichten: die Zuordnung zu einer von fünf Batteriekategorien, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) inkl. nationaler Registrierung, und — bei Direktversand an Endkunden ohne eigene EU-Niederlassung — die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem einzelnen Zielland (Art. 56(3)).

Dieses Werkzeug führt Sie durch die wichtigsten praktischen Schritte: Kategorie bestimmen, Rolle klären, Bevollmächtigte je Land verfolgen, EPR-Gebühren grob schätzen, Fristen im Blick behalten und länderspezifische Register finden.

5
Batteriekategorien
18.8.25
EPR seit
18.2.27
Batteriepass ab
6
Länder-Checklisten
Wichtig: Der Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nach Art. 56(3) ist nicht dasselbe wie ein allgemeiner "Bevollmächtigter" nach Art. 3(22). Er wird ausschliesslich für die EPR-Pflichten (Registrierung, Finanzierung der Sammlung/Verwertung) benötigt und ist pro Zielland separat zu bestellen — analog zur bereits bekannten Pflicht aus der PPWR.

Batteriekategorie bestimmen

Die Kategorie entscheidet über nahezu alle weiteren Pflichten (Digitaler Batteriepass, CO2-Fussabdruck-Erklärung, Rezyklatanteil, Sammelquoten). Erfassen Sie hier Ihre Batterie(n)/Produktlinien.

Produkt-/Batteriebezeichnung
Verwendungszweck
Gewicht der Batterie (kg)
Kapazität, falls bekannt (kWh)
Versiegelt / nicht für Endnutzer zugänglich?
 

Erfasste Batterien / Produktlinien

BezeichnungKategorieGewichtkWhDigitaler Pass Pflicht?CO2-Erklärung Pflicht?Rezyklatanteil-Pflicht?

Rollen-Check: Brauche ich einen EPR-Bevollmächtigten?

1. Wie vertreiben Sie Ihre Batterien / batteriehaltigen Produkte in die EU?

Bevollmächtigten-Tracker (EPR, Art. 56(3))

Ein Eintrag pro Zielland ohne eigene Niederlassung. Die Bestellung eines EPR-Bevollmächtigten dauert erfahrungsgemäss mehrere Wochen — rechtzeitig vor Markteintritt einplanen.

Zielland
Status
Kontakt / Organisation
Ziel-Termin
Notizen
LandStatusKontaktTerminNotizen

EPR-Gebührenschätzer (illustrativ)

Diese Schätzung ist ein grober Richtwert zur internen Budgetplanung, keine verbindliche Gebührenberechnung. Die tatsächliche, eco-modulierte EPR-Gebühr wird von der jeweiligen nationalen Herstellerverantwortungsorganisation (PRO) festgelegt und hängt u. a. von Batteriekategorie, Chemie, Gewicht, Rezyklatanteil und CO2-Fussabdruck ab.
Batteriekategorie
Menge / Jahr (Stück)
Ø Gewicht pro Batterie (kg)
Chemie
Rezyklatanteil-Bonus geschätzt?
 

Fristen-Tracker

Die Batterien-Verordnung wird stufenweise wirksam. Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten künftigen Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).

18. Februar 2024
Grundpflichten anwendbar
Stoffbeschränkungen, erste Kennzeichnungspflichten und die grundsätzlichen Anforderungen der Verordnung gelten ab diesem Datum.
18. August 2025
EPR-Pflichten inkl. Bevollmächtigten-Pflicht (Art. 56)
Erweiterte Herstellerverantwortung, nationale Registrierungspflicht und — bei Direktversand ohne eigene Niederlassung — die Pflicht zur Bestellung eines EPR-Bevollmächtigten je Zielland treten in Kraft. Die alte Batterien-Richtlinie 2006/66/EG wird gleichzeitig aufgehoben (mit Übergangsregelungen für einzelne Berichtspflichten).
18. Februar 2027
Digitaler Batteriepass & Austauschbarkeit
Für LMT-, Industrie- (>2 kWh) und EV-Batterien wird der Digitale Batteriepass Pflicht. Gerätebatterien müssen ab diesem Datum grundsätzlich vom Endnutzer selbst entnehmbar/austauschbar sein (mit engen Ausnahmen, z. B. wasserdichte Geräte).
18. August 2027
Sorgfaltspflichten Lieferkette (Due Diligence)
Sorgfaltspflichten für Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit in der Lieferkette gelten für Wirtschaftsakteure mit >40 Mio. € Jahresumsatz. Der ursprüngliche Anwendungsbeginn (18.8.2025) wurde durch das Omnibus-IV-Paket auf dieses Datum verschoben.
18. August 2028
Dokumentationspflicht Rezyklatanteil (Art. 8(1))
Für SLI-, Industrie- (>2 kWh) und EV-Batterien muss der Anteil an rezykliertem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel im Aktivmaterial dokumentiert und offengelegt werden — noch ohne verbindliche Mindestquote. Diese Dokumentation ist auch Grundlage für den Digitalen Batteriepass, sobald dieser die entsprechenden Angaben führt.
18. August 2031
Mindestrezyklatanteile Stufe 1 (Art. 8)
Für SLI-, Industrie- (>2 kWh) und EV-Batterien gelten verbindliche Mindestquoten je Batteriemodell: 16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium, 6 % Nickel. Batterien, die diese Werte nicht erreichen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden.
18. August 2036
Mindestrezyklatanteile Stufe 2 (Art. 8)
Die Quoten steigen auf 26 % Kobalt, 85 % Blei (unverändert), 12 % Lithium und 15 % Nickel.
laufend
Gestaffelte Sammel- und Recyclingeffizienz-Quoten
Zusätzlich zu den Rezyklatanteil-Quoten gelten separate, nach Batteriechemie gestaffelte Ziele für Sammelquoten von Altbatterien und für die Recyclingeffizienz der Verwertungsprozesse selbst (z. B. Lithium-Rückgewinnung, Kobalt-/Nickel-Rückgewinnung), mit eigenen Stichtagen bis 2031. Für die konkret anwendbaren Werte empfiehlt sich ein Blick in Anhang XII bzw. die einschlägigen Delegierten Rechtsakte.

Länder-Checklisten

Registrierungsstellen und typische Schritte für die wichtigsten Zielländer. Bitte Angaben vor Nutzung auf der jeweiligen Behördenseite verifizieren — nationale Zuständigkeiten ändern sich.

🇩🇪 Deutschland

Zuständige Stelle: Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), im Auftrag des Umweltbundesamts. Nationales Umsetzungsgesetz: Batteriegesetz (BattDG), in Kraft seit 7. Oktober 2025.

  1. Herstellerregistrierung bei stiftung ear (Marke, Batteriekategorie, chemische Zusammensetzung) vor erstem Inverkehrbringen
  2. Bei fehlender deutscher Niederlassung: EPR-Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland bestellen
  3. Nachweis der Teilnahme an einer genehmigten Herstellerverantwortungsorganisation je Kategorie
  4. Kennzeichnungspflichten (Trennsymbol, QR-Code) prüfen
  5. Bei Direktversand: Registrierungsnummer im Impressum/AGB des Webshops angeben
  6. Migrierte Alt-Registrierungen: Ergänzung um chemische Zusammensetzung und Steuernummer beachten
🇫🇷 Frankreich

Zuständige Stelle: ADEME / nationales Herstellerregister für Batterien (Eco-organisme-System, z. B. Screlec, Corepile).

  1. Registrierung im nationalen Herstellerregister vor Markteintritt
  2. EPR-Bevollmächtigten bestellen, sofern keine französische Niederlassung besteht und Direktversand an Endkunden erfolgt
  3. Anschluss an eine zugelassene Eco-organisme (Herstellerverantwortungsorganisation)
  4. Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen
  5. Finanzierungsbeitrag gemäss Kategorie und Chemie entrichten
  6. Kennzeichnung und Verbraucherinformation zur Rücknahme prüfen
🇮🇹 Italien

Zuständige Stelle: Registro Nazionale Produttori (Camera di Commercio), Koordinierungsstelle für Batterien.

  1. Eintragung im Registro Nazionale Produttori vor Inverkehrbringen
  2. EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne italienische Niederlassung
  3. Anschluss an ein Konsortium zur Sammlung/Verwertung
  4. Jahresbericht über in Verkehr gebrachte Mengen einreichen
  5. Finanzierungsbeitrag entrichten
  6. Kennzeichnungs- und Informationspflichten gegenüber Endnutzern prüfen
🇦🇹 Österreich

Zuständige Stelle: Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle Austria (EAK Austria) bzw. zugelassene Sammel- und Verwertungssysteme.

  1. Registrierung bei der zuständigen Koordinierungsstelle
  2. EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne österreichische Niederlassung
  3. Anschluss an ein Sammel-/Verwertungssystem
  4. Meldung der Mengen gemäss Kategorie
  5. Finanzierungsbeitrag entrichten
  6. Kennzeichnung und Rücknahmehinweise prüfen
🇪🇸 Spanien

Zuständige Stelle: Registro de Productores de Productos (RPP), regionale Umweltbehörden.

  1. Eintragung im RPP vor Markteintritt
  2. EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne spanische Niederlassung
  3. Anschluss an ein Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP)
  4. Jährliche Mengenmeldung
  5. Finanzierungsbeitrag entrichten
  6. Regionale Besonderheiten (Comunidades Autónomas) prüfen
🇳🇱 Niederlande

Zuständige Stelle: Stichting OPEN (Organisatie Producentenverantwoordelijkheid E-waste Nederland).

  1. Registrierung bei Stichting OPEN vor Inverkehrbringen
  2. EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne niederländische Niederlassung
  3. Anschluss an das Herstellerverantwortungssystem
  4. Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen
  5. Finanzierungsbeitrag entrichten
  6. Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten prüfen

Glossar

Hersteller (Producer)
Jede natürliche oder juristische Person, die Batterien herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen/eigener Marke erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt — inkl. Fernabsatzhändler, die direkt an Endkunden verkaufen (Art. 3(47)).
Bevollmächtigter (Authorised Representative)
Jede in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Pflichten der Verordnung wahrzunehmen (Art. 3(22)) — allgemeiner Begriff, nicht auf EPR beschränkt.
Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR-Bevollmächtigter)
Speziell für EPR-Pflichten (Registrierung, Finanzierung der Sammlung/Verwertung) bestellte Person mit Sitz im jeweiligen Zielland, verpflichtend bei Direktversand an Endkunden ohne eigene Niederlassung in diesem Land (Art. 56(3)). Zu unterscheiden vom allgemeinen Bevollmächtigten.
Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organisation, PRO)
Von Herstellern gegründete oder beauftragte Organisation, die EPR-Pflichten kollektiv für mehrere Hersteller erfüllt (Art. 57) — Alternative zur individuellen Pflichterfüllung.
Herstellerregister
Nationales Register, in dem sich jeder Hersteller (bzw. sein Bevollmächtigter) vor dem ersten Inverkehrbringen registrieren muss (Art. 55).
Digitaler Batteriepass
Elektronischer Datensatz mit eindeutiger Kennung und QR-Code, der produktspezifische Informationen zu einer Batterie bereitstellt. Pflicht ab 18. Februar 2027 für LMT-, Industrie- (>2 kWh) und EV-Batterien (Art. 77–78).
Sorgfaltspflichten (Due Diligence)
Pflicht zur Einrichtung einer Sorgfaltspflichtenpolitik für Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit in der Lieferkette, anwendbar für Wirtschaftsakteure mit >40 Mio. € Jahresumsatz ab 18. August 2027 (Kapitel VII).
CO2-Fussabdruck-Erklärung
Deklaration der über den Lebenszyklus verursachten Treibhausgasemissionen nach vorgeschriebener Methodik, verpflichtend für bestimmte Batteriekategorien und -grössen (Art. 7).
Batteriekategorien
Fünf gesetzlich definierte Kategorien: Portable (Gerätebatterien), SLI (Starterbatterien für Fahrzeuge), LMT (Leichtverkehrsmittel wie E-Bikes), EV (Elektrofahrzeuge), Industrie. Die Kategorie bestimmt massgeblich, welche Pflichten (Digitaler Pass, CO2-Erklärung, Rezyklatquoten) greifen.

Dashboard

Report als PDF

Fassen Sie Ihre erfassten Daten (Batteriekategorien, Bevollmächtigten-Status, Gebührenschätzung) in einem PDF zusammen — kostenlos, nach kurzer Kontaktangabe.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit der EU-Batterien-Verordnung (EU) 2023/1542. Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten länderspezifischen Register, Fristen und Verfahrensschritte wird keine Gewähr übernommen; nationale Umsetzungen und Zuständigkeiten können sich ändern. Die EPR-Gebührenschätzung ist rein illustrativ und ersetzt keine verbindliche Auskunft der jeweiligen Herstellerverantwortungsorganisation.

Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Produktrecht spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.

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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?

Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht

Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.

 

Welche Abläufe sind zu beachten?

Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.

  • Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen

  • Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)

  • Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks

Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.

 

Welche Outputs sind wie anzuliefern?

Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.

Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.

Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?

Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Content Gathering

    • Know your Customer

    • Know your Supplier /Provider

    • Know your Value-Streams

  • Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten

  • Prozess-Steuerung und Informationslenkung

Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.

Services rund um den GRC-Blueprint

Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:

  • Competence

    • Trainings und Zertifizierungspfade für

      • Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)

      • Robotic Process Automation (Backend Automation)

      • Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)

      • Data-Literacy und Enterprise Big Data

      • Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt

  • Component

    • Assurance Blueprints für die Teilbereiche

      • TPRM (Supplier- und Providermanagement)

      • Integrated Risk

      • IT- und Cybersec

      • Skills- und Competence-Management

      • Org-Risk

  • Coding und Implementation

    • Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage

      • Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice

      • Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen

      • oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

 
 

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