PPWR-Wegweiser - Assistent zur Konformitätserklärung
Falls Sie beim Arbeiten mit dem Assistenten begleitet werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Worum geht es?
Die EU-Batterien-Verordnung (EU) 2023/1542 gilt seit dem 18. Februar 2024 stufenweise und ersetzt die alte Batterien-Richtlinie 2006/66/EG vollständig zum 18. August 2025. Für Schweizer Hersteller und Exporteure, die Batterien — als Einzelprodukt oder eingebaut in Geräte, Fahrzeuge oder Maschinen — auf den EU-Markt bringen, entstehen dabei mehrere, oft unterschätzte Pflichten: die Zuordnung zu einer von fünf Batteriekategorien, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) inkl. nationaler Registrierung, und — bei Direktversand an Endkunden ohne eigene EU-Niederlassung — die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem einzelnen Zielland (Art. 56(3)).
Dieses Werkzeug führt Sie durch die wichtigsten praktischen Schritte: Kategorie bestimmen, Rolle klären, Bevollmächtigte je Land verfolgen, EPR-Gebühren grob schätzen, Fristen im Blick behalten und länderspezifische Register finden.
Batteriekategorie bestimmen
Die Kategorie entscheidet über nahezu alle weiteren Pflichten (Digitaler Batteriepass, CO2-Fussabdruck-Erklärung, Rezyklatanteil, Sammelquoten). Erfassen Sie hier Ihre Batterie(n)/Produktlinien.
Erfasste Batterien / Produktlinien
| Bezeichnung | Kategorie | Gewicht | kWh | Digitaler Pass Pflicht? | CO2-Erklärung Pflicht? | Rezyklatanteil-Pflicht? |
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Rollen-Check: Brauche ich einen EPR-Bevollmächtigten?
Bevollmächtigten-Tracker (EPR, Art. 56(3))
Ein Eintrag pro Zielland ohne eigene Niederlassung. Die Bestellung eines EPR-Bevollmächtigten dauert erfahrungsgemäss mehrere Wochen — rechtzeitig vor Markteintritt einplanen.
| Land | Status | Kontakt | Termin | Notizen |
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EPR-Gebührenschätzer (illustrativ)
Fristen-Tracker
Die Batterien-Verordnung wird stufenweise wirksam. Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten künftigen Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).
Länder-Checklisten
Registrierungsstellen und typische Schritte für die wichtigsten Zielländer. Bitte Angaben vor Nutzung auf der jeweiligen Behördenseite verifizieren — nationale Zuständigkeiten ändern sich.
🇩🇪 Deutschland▶
Zuständige Stelle: Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), im Auftrag des Umweltbundesamts. Nationales Umsetzungsgesetz: Batteriegesetz (BattDG), in Kraft seit 7. Oktober 2025.
- Herstellerregistrierung bei stiftung ear (Marke, Batteriekategorie, chemische Zusammensetzung) vor erstem Inverkehrbringen
- Bei fehlender deutscher Niederlassung: EPR-Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland bestellen
- Nachweis der Teilnahme an einer genehmigten Herstellerverantwortungsorganisation je Kategorie
- Kennzeichnungspflichten (Trennsymbol, QR-Code) prüfen
- Bei Direktversand: Registrierungsnummer im Impressum/AGB des Webshops angeben
- Migrierte Alt-Registrierungen: Ergänzung um chemische Zusammensetzung und Steuernummer beachten
🇫🇷 Frankreich▶
Zuständige Stelle: ADEME / nationales Herstellerregister für Batterien (Eco-organisme-System, z. B. Screlec, Corepile).
- Registrierung im nationalen Herstellerregister vor Markteintritt
- EPR-Bevollmächtigten bestellen, sofern keine französische Niederlassung besteht und Direktversand an Endkunden erfolgt
- Anschluss an eine zugelassene Eco-organisme (Herstellerverantwortungsorganisation)
- Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen
- Finanzierungsbeitrag gemäss Kategorie und Chemie entrichten
- Kennzeichnung und Verbraucherinformation zur Rücknahme prüfen
🇮🇹 Italien▶
Zuständige Stelle: Registro Nazionale Produttori (Camera di Commercio), Koordinierungsstelle für Batterien.
- Eintragung im Registro Nazionale Produttori vor Inverkehrbringen
- EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne italienische Niederlassung
- Anschluss an ein Konsortium zur Sammlung/Verwertung
- Jahresbericht über in Verkehr gebrachte Mengen einreichen
- Finanzierungsbeitrag entrichten
- Kennzeichnungs- und Informationspflichten gegenüber Endnutzern prüfen
🇦🇹 Österreich▶
Zuständige Stelle: Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle Austria (EAK Austria) bzw. zugelassene Sammel- und Verwertungssysteme.
- Registrierung bei der zuständigen Koordinierungsstelle
- EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne österreichische Niederlassung
- Anschluss an ein Sammel-/Verwertungssystem
- Meldung der Mengen gemäss Kategorie
- Finanzierungsbeitrag entrichten
- Kennzeichnung und Rücknahmehinweise prüfen
🇪🇸 Spanien▶
Zuständige Stelle: Registro de Productores de Productos (RPP), regionale Umweltbehörden.
- Eintragung im RPP vor Markteintritt
- EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne spanische Niederlassung
- Anschluss an ein Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP)
- Jährliche Mengenmeldung
- Finanzierungsbeitrag entrichten
- Regionale Besonderheiten (Comunidades Autónomas) prüfen
🇳🇱 Niederlande▶
Zuständige Stelle: Stichting OPEN (Organisatie Producentenverantwoordelijkheid E-waste Nederland).
- Registrierung bei Stichting OPEN vor Inverkehrbringen
- EPR-Bevollmächtigten bestellen bei Direktversand ohne niederländische Niederlassung
- Anschluss an das Herstellerverantwortungssystem
- Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen
- Finanzierungsbeitrag entrichten
- Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten prüfen
Glossar
Dashboard
Rechtlicher Hinweis
Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit der EU-Batterien-Verordnung (EU) 2023/1542. Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.
Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten länderspezifischen Register, Fristen und Verfahrensschritte wird keine Gewähr übernommen; nationale Umsetzungen und Zuständigkeiten können sich ändern. Die EPR-Gebührenschätzung ist rein illustrativ und ersetzt keine verbindliche Auskunft der jeweiligen Herstellerverantwortungsorganisation.
Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Produktrecht spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.
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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?
Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht
Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.
Welche Abläufe sind zu beachten?
Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.
Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen
Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)
Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks
Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.
Welche Outputs sind wie anzuliefern?
Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.
Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.
Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?
Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.
Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen
Content Gathering
Know your Customer
Know your Supplier /Provider
Know your Value-Streams
Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten
Prozess-Steuerung und Informationslenkung
Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.
Services rund um den GRC-Blueprint
Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:
Competence
Trainings und Zertifizierungspfade für
Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)
Robotic Process Automation (Backend Automation)
Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)
Data-Literacy und Enterprise Big Data
Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt
Component
Assurance Blueprints für die Teilbereiche
TPRM (Supplier- und Providermanagement)
Integrated Risk
IT- und Cybersec
Skills- und Competence-Management
Org-Risk
Coding und Implementation
Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage
Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice
Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen
oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

