CRA -Wegweiser - Assistent zur Konformitätserklärung

Falls Sie beim Arbeiten mit dem Assistenten begleitet werden wollen, nehmen Sie bitte
Kontakt mit uns auf

CRA-Wegweiser für Schweizer Exporteure
CRA-Wegweiser für Schweizer Exporteure
EU-Verordnung (EU) 2024/2847 — Einstufung, EU-Person, Meldefristen

Worum geht es?

Der Cyber Resilience Act (CRA, VO (EU) 2024/2847) stellt erstmals horizontale Cybersicherheitsanforderungen an "Produkte mit digitalen Elementen" — von einfacher IoT-Hardware bis zu komplexer Software. Für Schweizer Hersteller, die solche Produkte in der EU in Verkehr bringen, ergeben sich neue Pflichten: die Einstufung in eine Risikoklasse (Standard, Wichtig Klasse I/II, Kritisch), die Führung einer maschinenlesbaren Software Bill of Materials (SBOM), ein aktiver Schwachstellenmeldeprozess mit sehr engen Fristen — und bei fehlender EU-Niederlassung die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten.

Besonders wichtig: Ein Teil der Verordnung — die Meldepflichten nach Art. 14 — gilt bereits deutlich vor der vollen Anwendbarkeit der übrigen Vorschriften. Dieses Werkzeug führt Sie durch Einstufung, EU-Person-Klärung, die konkrete Fristenkaskade im Ernstfall, eine SBOM-Grundcheckliste und die massgeblichen Stichtage.

11.9.26
Meldepflichten ab
11.12.27
Volle Anwendbarkeit
24h
Frühwarnung
4
Risikoklassen
Wichtig: Der Bevollmächtigte nach CRA wird in Art. 18 geregelt (nicht Art. 22, wie gelegentlich fälschlich zitiert — Art. 22 betrifft andere Fälle, in denen Herstellerpflichten greifen). Für Hersteller ohne EU-Niederlassung ist ein Bevollmächtigter in der Praxis erforderlich, da bestimmte CRA-Pflichten (u. a. Melde- und Kontaktstelle) einen in der EU erreichbaren Ansprechpartner voraussetzen. Die Kernpflichten aus Art. 13 (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation) verbleiben davon unabhängig stets beim Hersteller.

Risikoklassen-Einstufung & Modul-Bestimmung

Die Einstufung entscheidet über das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren. Erfassen Sie hier Ihre Produkte.

Produktbezeichnung / Modell
In Anhang IV gelistet (Kritisch)?
In Anhang III Klasse II gelistet?
In Anhang III Klasse I gelistet?
Harmonisierte Normen vollständig anwendbar?

Erfasste Produkte

BezeichnungRisikoklasseDritt-Prüfung zwingend?Empfohlenes Modul

EU-Person-Check: Wer nimmt Meldungen entgegen und trägt EU-Pflichten?

1. Haben Sie eine eigene Niederlassung in der EU?

EU-Person-Tracker

Ein Eintrag pro Produkt/Produktlinie bzw. pro vertraglicher Vereinbarung.

Rolle
Status
Name / Organisation
Mandats-/Vertragsdatum
Notizen
RolleStatusName / OrganisationDatumNotizen

Meldefristen-Simulator (Art. 14)

Geben Sie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme ein, um die konkreten Meldefristen zu berechnen. Gilt für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle — anwendbar seit 11. September 2026.

Ereignistyp
Datum der Kenntnisnahme
Uhrzeit der Kenntnisnahme

SBOM-Checkliste (Art. 13)

Grundlegende Bausteine einer CRA-konformen Software Bill of Materials und des Schwachstellenmanagements.

Fristen-Tracker

Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten künftigen Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).

11. September 2026
Meldepflichten anwendbar (Art. 14)
Die Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle an ENISA und die zuständige CSIRT-Koordinierungsstelle gilt bereits ab diesem Datum — deutlich vor der vollen Anwendbarkeit der übrigen Verordnung.
11. Dezember 2027
Volle Anwendbarkeit der Verordnung
Ab diesem Datum gelten die übrigen Vorschriften vollständig, einschliesslich Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Bussgeldregelungen. Produkte, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, unterliegen grundsätzlich weiterhin ohne rückwirkende Nachzertifizierungspflicht, sofern keine wesentliche Änderung erfolgt.

Glossar

Produkt mit digitalen Elementen
Jedes Software- oder Hardwareprodukt mit direkter oder indirekter logischer oder physischer Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk — der zentrale Anwendungsbereich des CRA.
Bevollmächtigter (Authorised Representative)
Jede in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich mandatiert wurde, bestimmte Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen (Art. 18). Die Kernpflichten aus Art. 13 (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation) verbleiben beim Hersteller.
Risikoklassen (Standard / Wichtig I / Wichtig II / Kritisch)
Vierstufige Einteilung nach Anhang III (Wichtig Klasse I/II) und Anhang IV (Kritisch). Je höher die Klasse, desto eher ist eine Beteiligung einer notifizierten Stelle an der Konformitätsbewertung zwingend.
Software Bill of Materials (SBOM)
Maschinenlesbares Verzeichnis der in einem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten und ihrer Abhängigkeiten (Art. 13), Grundlage für systematisches Schwachstellenmanagement.
Aktiv ausgenutzte Schwachstelle
Eine Schwachstelle, für die belastbare Hinweise auf tatsächliche Ausnutzung vorliegen (nicht nur eine theoretische Sicherheitslücke) — löst die 24h/72h/14-Tage-Meldekaskade nach Art. 14 aus.
Schwerwiegender Sicherheitsvorfall
Ein Ereignis mit tatsächlicher negativer Auswirkung auf die Sicherheit eines Produkts (z. B. Kompromittierung der Update-Verteilkette) — löst dieselbe 24h/72h-Meldekaskade aus, mit einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach der 72h-Meldung statt der 14-Tage-Frist für Schwachstellen.
Single Reporting Platform (SRP)
Die von ENISA bereitgestellte zentrale Meldeplattform, über die die Meldungen nach Art. 14 gleichzeitig an ENISA und die zuständige CSIRT-Koordinierungsstelle übermittelt werden.

Dashboard

Report als PDF

Fassen Sie Ihre erfassten Daten (Einstufungen, EU-Person-Status, SBOM-Checkliste) in einem PDF zusammen — kostenlos, nach kurzer Kontaktangabe.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit dem Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Einstufungs-, Fristen- und Verfahrensangaben wird keine Gewähr übernommen. Die verbindliche Einstufung eines konkreten Produkts in Anhang III/IV erfordert stets eine Einzelfallprüfung anhand des vollständigen Verordnungstexts; der Meldefristen-Simulator ersetzt keine rechtliche Prüfung im konkreten Vorfall.

Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Produktrecht und Cybersicherheit spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.

Falls Sie beim Befüllen des Assessments einen begleitenden Fachmann benötigen - Kontaktieren Sie uns

Wollen Sie das Buch dazu lesen?

Als E-Book oder im Print

 

Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?

Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht

Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.

 

Welche Abläufe sind zu beachten?

Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.

  • Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen

  • Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)

  • Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks

Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.

 

Welche Outputs sind wie anzuliefern?

Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.

Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.

Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?

Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Content Gathering

    • Know your Customer

    • Know your Supplier /Provider

    • Know your Value-Streams

  • Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten

  • Prozess-Steuerung und Informationslenkung

Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.

Services rund um den GRC-Blueprint

Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:

  • Competence

    • Trainings und Zertifizierungspfade für

      • Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)

      • Robotic Process Automation (Backend Automation)

      • Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)

      • Data-Literacy und Enterprise Big Data

      • Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt

  • Component

    • Assurance Blueprints für die Teilbereiche

      • TPRM (Supplier- und Providermanagement)

      • Integrated Risk

      • IT- und Cybersec

      • Skills- und Competence-Management

      • Org-Risk

  • Coding und Implementation

    • Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage

      • Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice

      • Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen

      • oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

 
 

Wollen Sie mehr wissen?

Buchen Sie einen Termin!