CRA -Wegweiser - Assistent zur Konformitätserklärung
Falls Sie beim Arbeiten mit dem Assistenten begleitet werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Worum geht es?
Der Cyber Resilience Act (CRA, VO (EU) 2024/2847) stellt erstmals horizontale Cybersicherheitsanforderungen an "Produkte mit digitalen Elementen" — von einfacher IoT-Hardware bis zu komplexer Software. Für Schweizer Hersteller, die solche Produkte in der EU in Verkehr bringen, ergeben sich neue Pflichten: die Einstufung in eine Risikoklasse (Standard, Wichtig Klasse I/II, Kritisch), die Führung einer maschinenlesbaren Software Bill of Materials (SBOM), ein aktiver Schwachstellenmeldeprozess mit sehr engen Fristen — und bei fehlender EU-Niederlassung die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten.
Besonders wichtig: Ein Teil der Verordnung — die Meldepflichten nach Art. 14 — gilt bereits deutlich vor der vollen Anwendbarkeit der übrigen Vorschriften. Dieses Werkzeug führt Sie durch Einstufung, EU-Person-Klärung, die konkrete Fristenkaskade im Ernstfall, eine SBOM-Grundcheckliste und die massgeblichen Stichtage.
Risikoklassen-Einstufung & Modul-Bestimmung
Die Einstufung entscheidet über das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren. Erfassen Sie hier Ihre Produkte.
Erfasste Produkte
| Bezeichnung | Risikoklasse | Dritt-Prüfung zwingend? | Empfohlenes Modul |
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EU-Person-Check: Wer nimmt Meldungen entgegen und trägt EU-Pflichten?
EU-Person-Tracker
Ein Eintrag pro Produkt/Produktlinie bzw. pro vertraglicher Vereinbarung.
| Rolle | Status | Name / Organisation | Datum | Notizen |
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Meldefristen-Simulator (Art. 14)
Geben Sie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme ein, um die konkreten Meldefristen zu berechnen. Gilt für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle — anwendbar seit 11. September 2026.
SBOM-Checkliste (Art. 13)
Grundlegende Bausteine einer CRA-konformen Software Bill of Materials und des Schwachstellenmanagements.
Fristen-Tracker
Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten künftigen Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).
Glossar
Dashboard
Rechtlicher Hinweis
Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit dem Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.
Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Einstufungs-, Fristen- und Verfahrensangaben wird keine Gewähr übernommen. Die verbindliche Einstufung eines konkreten Produkts in Anhang III/IV erfordert stets eine Einzelfallprüfung anhand des vollständigen Verordnungstexts; der Meldefristen-Simulator ersetzt keine rechtliche Prüfung im konkreten Vorfall.
Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Produktrecht und Cybersicherheit spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.
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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?
Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht
Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.
Welche Abläufe sind zu beachten?
Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.
Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen
Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)
Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks
Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.
Welche Outputs sind wie anzuliefern?
Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.
Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.
Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?
Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.
Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen
Content Gathering
Know your Customer
Know your Supplier /Provider
Know your Value-Streams
Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten
Prozess-Steuerung und Informationslenkung
Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.
Services rund um den GRC-Blueprint
Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:
Competence
Trainings und Zertifizierungspfade für
Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)
Robotic Process Automation (Backend Automation)
Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)
Data-Literacy und Enterprise Big Data
Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt
Component
Assurance Blueprints für die Teilbereiche
TPRM (Supplier- und Providermanagement)
Integrated Risk
IT- und Cybersec
Skills- und Competence-Management
Org-Risk
Coding und Implementation
Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage
Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice
Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen
oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

