EU AI Act - Wegweiser

Falls Sie beim Arbeiten mit dem Assistenten begleitet werden wollen, nehmen Sie bitte
Kontakt mit uns auf

EU-AI-Act-Wegweiser für Schweizer Exporteure
EU-AI-Act-Wegweiser für Schweizer Exporteure
VO (EU) 2024/1689 — Risikoklasse, Bevollmächtigter, Digital-Omnibus-Fristen

Worum geht es?

Der EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) ist seit 1. August 2024 in Kraft und regelt KI-Systeme risikobasiert: verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI (Anhang I und Anhang III), Transparenzpflichten (Art. 50) und General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Für Schweizer Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen ist ein EU-Bevollmächtigter (Art. 22) zwingend erforderlich, bevor das System auf dem EU-Markt bereitgestellt wird.

Wichtigste aktuelle Entwicklung: Am 27. Juli 2026 ist die "Digital Omnibus on AI" (VO (EU) 2026/1744) in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Fristen erheblich nach hinten verschoben. Wer noch mit den ursprünglichen Terminen (2. August 2026 bzw. 2027) plant, arbeitet mit überholten Daten — mit spürbaren Auswirkungen auf die Priorisierung.

1.8.24
AI Act in Kraft
2.12.27
Hochrisiko Anhang III neu
2.8.28
Hochrisiko Anhang I neu
Art. 22
EU-Bevollmächtigter
Wichtig: Die Fristverschiebung durch die Digital Omnibus betrifft die materiellen Hochrisiko-Pflichten (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung) — nicht die Transparenzpflichten nach Art. 50 (unverändert seit 2. August 2026), die GPAI-Pflichten (bereits seit August 2025) und die verbotenen Praktiken nach Art. 5 (bereits seit Februar 2025, zum 2. Dezember 2026 um weitere Verbotstatbestände ergänzt).

Risikoklassen-Check

Erste, vereinfachte Einschätzung — die verbindliche Einstufung erfordert stets den Abgleich mit Art. 5 und Anhang I/III.

System-/Produktbezeichnung
Einsatzkontext

Erfasste Systeme

BezeichnungEinstufungEU-Bevollmächtigter zwingend?Hochrisiko-Frist

EU-Bevollmächtigten-Check (Art. 22)

Haben Sie eine eigene Niederlassung in der EU?

EU-Bevollmächtigten-Tracker

Ein Eintrag pro Hochrisiko-KI-System bzw. -Produktlinie.

System / Produktlinie
Bevollmächtigter (Name / Organisation)
Status
Mandatsdatum
Notizen
SystemBevollmächtigterStatusDatumNotizen

Fristen-Tracker

Rot markierte Punkte wurden durch die Digital Omnibus on AI (VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.7.2026) gegenüber der ursprünglichen Fassung des AI Act geändert.

1. August 2024
AI Act tritt in Kraft
Grundlegender Rechtsrahmen; Pflichten gelten seither gestaffelt.
2. Februar 2025
Verbotene Praktiken (Art. 5) anwendbar
Social Scoring, bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifikation u. a. seither untersagt.
2. August 2025
GPAI-Anbieterpflichten anwendbar
Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle gelten seit diesem Datum unverändert.
2. August 2026
Art.-50-Transparenzpflichten anwendbar
Kennzeichnungspflichten für Chatbots, Deepfakes etc. — durch die Digital Omnibus nicht verändert.
2. Dezember 2026
Neue Verbotstatbestände & Wasserzeichen-Stichtag
Durch die Digital Omnibus neu eingeführtes Verbot u. a. für "Nudifying"-Anwendungen; zugleich Stichtag für Kennzeichnungspflichten bereits vor dem 2.8.2026 im Markt befindlicher KI-generierter Inhalte.
2. Dezember 2027 (bisher: 2. August 2026)
Hochrisiko-Pflichten Anhang III verschoben
Eigenständige Hochrisiko-Systeme (Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung, kritische Infrastruktur u. a.) — neuer, unbedingter Stichtag ohne Bedingung an Normen-Verfügbarkeit.
2. August 2028 (bisher: 2. August 2027)
Hochrisiko-Pflichten Anhang I verschoben
KI als Sicherheitsbauteil bereits CE-regulierter Produkte (z. B. Medizinprodukte, Maschinen) — betrifft insbesondere Systeme wie das im Ausgangsdossier behandelte Diagnostik-Beispiel.
2. August 2030
Bereits im Einsatz befindliche Hochrisiko-Systeme öffentlicher Stellen
Längste Übergangsfrist für Altsysteme, die bereits vor den jeweiligen Stichtagen von Behörden eingesetzt wurden.

Glossar

EU-Bevollmächtigter (Art. 22)
Jede in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Drittstaaten-Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems schriftlich mandatiert wurde. Zwingend vor Bereitstellung auf dem EU-Markt, keine Importeur-Alternative vorgesehen.
Anhang I / Anhang III (Hochrisiko-KI)
Anhang I erfasst KI als Sicherheitsbauteil bereits CE-regulierter Produkte (z. B. Medizinprodukte, Maschinen). Anhang III erfasst eigenständige Hochrisiko-Anwendungen in sensiblen Bereichen (u. a. Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit, Strafverfolgung). Die Fristen für beide Kategorien wurden durch die Digital Omnibus separat verschoben.
Digital Omnibus on AI (VO (EU) 2026/1744)
Am 27. Juli 2026 in Kraft getretene Änderungsverordnung, die insbesondere die Hochrisiko-Fristen des AI Act verschiebt sowie neue Verbotstatbestände (u. a. "Nudifying"-Anwendungen) einführt. Ändert nicht die Transparenzpflichten nach Art. 50 oder die GPAI-Pflichten.
GPAI (General-Purpose AI)
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Foundation Models), für die eigene Anbieterpflichten seit 2. August 2025 gelten — unabhängig von der Hochrisiko-Fristverschiebung.
Art. 50 (Transparenzpflichten)
Kennzeichnungspflichten für KI-Interaktionen, Deepfakes und KI-generierte Inhalte — gelten seit 2. August 2026 unverändert, unabhängig von der Hochrisiko-Fristverschiebung.

Dashboard

Report als PDF

Fassen Sie Ihre erfassten Daten (Risikoklassen, Bevollmächtigten-Status) in einem PDF zusammen — kostenlos, nach kurzer Kontaktangabe.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit dem EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) und der Digital Omnibus on AI (VO (EU) 2026/1744). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Fristen und Risikoklassifizierungen wird keine Gewähr übernommen. Die verbindliche Einstufung eines konkreten Systems erfordert stets die Einzelfallprüfung anhand des vollständigen Verordnungstexts inkl. der Änderungen durch die Digital Omnibus.

Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf KI-Regulierung spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.

Falls Sie beim Befüllen des Assessments einen begleitenden Fachmann benötigen - Kontaktieren Sie uns

Wollen Sie das Buch dazu lesen?

Als E-Book oder im Print

 

Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?

Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht

Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.

 

Welche Abläufe sind zu beachten?

Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.

  • Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen

  • Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)

  • Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks

Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.

 

Welche Outputs sind wie anzuliefern?

Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.

Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.

Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?

Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Content Gathering

    • Know your Customer

    • Know your Supplier /Provider

    • Know your Value-Streams

  • Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten

  • Prozess-Steuerung und Informationslenkung

Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.

Services rund um den GRC-Blueprint

Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:

  • Competence

    • Trainings und Zertifizierungspfade für

      • Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)

      • Robotic Process Automation (Backend Automation)

      • Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)

      • Data-Literacy und Enterprise Big Data

      • Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt

  • Component

    • Assurance Blueprints für die Teilbereiche

      • TPRM (Supplier- und Providermanagement)

      • Integrated Risk

      • IT- und Cybersec

      • Skills- und Competence-Management

      • Org-Risk

  • Coding und Implementation

    • Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage

      • Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice

      • Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen

      • oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

 
 

Wollen Sie mehr wissen?

Buchen Sie einen Termin!