EU AI Act - Wegweiser
Falls Sie beim Arbeiten mit dem Assistenten begleitet werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf
Worum geht es?
Der EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) ist seit 1. August 2024 in Kraft und regelt KI-Systeme risikobasiert: verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI (Anhang I und Anhang III), Transparenzpflichten (Art. 50) und General-Purpose-AI-Modelle (GPAI). Für Schweizer Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen ist ein EU-Bevollmächtigter (Art. 22) zwingend erforderlich, bevor das System auf dem EU-Markt bereitgestellt wird.
Wichtigste aktuelle Entwicklung: Am 27. Juli 2026 ist die "Digital Omnibus on AI" (VO (EU) 2026/1744) in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Fristen erheblich nach hinten verschoben. Wer noch mit den ursprünglichen Terminen (2. August 2026 bzw. 2027) plant, arbeitet mit überholten Daten — mit spürbaren Auswirkungen auf die Priorisierung.
Risikoklassen-Check
Erste, vereinfachte Einschätzung — die verbindliche Einstufung erfordert stets den Abgleich mit Art. 5 und Anhang I/III.
Erfasste Systeme
| Bezeichnung | Einstufung | EU-Bevollmächtigter zwingend? | Hochrisiko-Frist |
|---|
EU-Bevollmächtigten-Check (Art. 22)
EU-Bevollmächtigten-Tracker
Ein Eintrag pro Hochrisiko-KI-System bzw. -Produktlinie.
| System | Bevollmächtigter | Status | Datum | Notizen |
|---|
Fristen-Tracker
Rot markierte Punkte wurden durch die Digital Omnibus on AI (VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.7.2026) gegenüber der ursprünglichen Fassung des AI Act geändert.
Glossar
Dashboard
Rechtlicher Hinweis
Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit dem EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) und der Digital Omnibus on AI (VO (EU) 2026/1744). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.
Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Fristen und Risikoklassifizierungen wird keine Gewähr übernommen. Die verbindliche Einstufung eines konkreten Systems erfordert stets die Einzelfallprüfung anhand des vollständigen Verordnungstexts inkl. der Änderungen durch die Digital Omnibus.
Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf KI-Regulierung spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.
Falls Sie beim Befüllen des Assessments einen begleitenden Fachmann benötigen - Kontaktieren Sie uns
Wollen Sie das Buch dazu lesen?
Als E-Book oder im Print
Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?
Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht
Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.
Welche Abläufe sind zu beachten?
Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.
Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen
Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)
Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks
Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.
Welche Outputs sind wie anzuliefern?
Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.
Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.
Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?
Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.
Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen
Content Gathering
Know your Customer
Know your Supplier /Provider
Know your Value-Streams
Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten
Prozess-Steuerung und Informationslenkung
Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.
Services rund um den GRC-Blueprint
Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:
Competence
Trainings und Zertifizierungspfade für
Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)
Robotic Process Automation (Backend Automation)
Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)
Data-Literacy und Enterprise Big Data
Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt
Component
Assurance Blueprints für die Teilbereiche
TPRM (Supplier- und Providermanagement)
Integrated Risk
IT- und Cybersec
Skills- und Competence-Management
Org-Risk
Coding und Implementation
Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage
Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice
Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen
oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

