GSPR - Wegweiser
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Worum geht es?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, VO (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 als horizontaler Auffangrechtsakt für praktisch alle Non-Food-Konsumgüter, die nicht bereits durch eine spezifische CE-Verordnung/-Richtlinie erfasst sind (z. B. Sportartikel, Möbel, Textilien, Haushaltswaren, Werkzeuge). Für harmonisierte Aspekte (z. B. CE-Kennzeichnung nach Maschinenverordnung) geht das jeweilige Spezialrecht vor; die GPSR füllt die Lücken — insbesondere bei E-Commerce, Marktplätzen und der grundlegenden Produktsicherheit.
Für Schweizer Exporteure zentral: Ohne eine EU-Verantwortliche Person (Art. 16) darf kein Verbraucherprodukt in der EU verkauft oder online angeboten werden. Online-Marktplätze sperren Angebote ohne diese Angaben automatisiert.
EU-Verantwortliche-Person-Check
Art. 16 GPSR erlaubt mehrere Rollen als "Verantwortliche Person" — nicht zwingend ein dediziertes Bevollmächtigten-Mandat wie bei MDR/IVDR.
EU-Verantwortliche-Person-Tracker
Ein Eintrag pro Produkt/Produktlinie. Name, Postanschrift (kein Postfach) und elektronische Kontaktadresse müssen auf Produkt, Verpackung oder Begleitpapieren sowie auf jeder Marktplatz-Angebotsseite erscheinen.
| Produkt | Rolle | Kontakt | Status |
|---|
Marktplatz-Checkliste (Art. 19)
Pflichtangaben für die Produktdetailseite (PDP) bei Online-Marktplätzen und Fernabsatz. Fehlende Angaben führen zu automatisierten Listing-Sperren.
Produktkennzeichnung (Art. 9 Abs. 5–7)
Physische Kennzeichnungspflichten am Produkt, auf der Verpackung oder in Begleitpapieren.
Unfallmeldung-Bereitschaft (Art. 20)
Da Art. 20 keine feste Tagesfrist, sondern "unverzüglich" verlangt, kommt es auf die interne Reaktionsfähigkeit an — nicht auf einen Countdown. Diese Checkliste prüft die Bereitschaft statt eine erfundene Frist zu berechnen.
Fristen-Tracker
Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).
Glossar
Dashboard
Rechtlicher Hinweis
Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit der GPSR (VO (EU) 2023/988). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.
Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere die Beurteilung, ob eine konkrete Meldeverzögerung noch als "unverzüglich" gilt, ist eine Einzelfallfrage, die dieses Tool nicht abschliessend beantworten kann.
Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.
Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Produktsicherheitsrecht spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.
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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?
Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht
Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.
Welche Abläufe sind zu beachten?
Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.
Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen
Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)
Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks
Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.
Welche Outputs sind wie anzuliefern?
Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.
Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.
Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?
Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.
Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen
Content Gathering
Know your Customer
Know your Supplier /Provider
Know your Value-Streams
Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten
Prozess-Steuerung und Informationslenkung
Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.
Services rund um den GRC-Blueprint
Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:
Competence
Trainings und Zertifizierungspfade für
Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)
Robotic Process Automation (Backend Automation)
Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)
Data-Literacy und Enterprise Big Data
Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt
Component
Assurance Blueprints für die Teilbereiche
TPRM (Supplier- und Providermanagement)
Integrated Risk
IT- und Cybersec
Skills- und Competence-Management
Org-Risk
Coding und Implementation
Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage
Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice
Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen
oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

