GSPR - Wegweiser

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GPSR-Wegweiser für Schweizer Exporteure
GPSR-Wegweiser für Schweizer Exporteure
VO (EU) 2023/988 — EU-Verantwortliche Person, Marktplätze, Unfallmeldung

Worum geht es?

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, VO (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 als horizontaler Auffangrechtsakt für praktisch alle Non-Food-Konsumgüter, die nicht bereits durch eine spezifische CE-Verordnung/-Richtlinie erfasst sind (z. B. Sportartikel, Möbel, Textilien, Haushaltswaren, Werkzeuge). Für harmonisierte Aspekte (z. B. CE-Kennzeichnung nach Maschinenverordnung) geht das jeweilige Spezialrecht vor; die GPSR füllt die Lücken — insbesondere bei E-Commerce, Marktplätzen und der grundlegenden Produktsicherheit.

Für Schweizer Exporteure zentral: Ohne eine EU-Verantwortliche Person (Art. 16) darf kein Verbraucherprodukt in der EU verkauft oder online angeboten werden. Online-Marktplätze sperren Angebote ohne diese Angaben automatisiert.

13.12.24
GPSR anwendbar
10 J.
Dokumentationspflicht
Art. 16
EU-Verantwortliche Person
unverzüglich
Unfallmeldung (Art. 20)
Wichtig — häufige Fehlangabe: Für die Unfallmeldung nach Art. 20 gibt es keine feste Tagesfrist. Die GPSR verlangt Meldung "unverzüglich" ("without undue delay") — ein offener Massstab. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah eine feste Frist von zwei Werktagen vor; diese wurde in der finalen Fassung bewusst gestrichen. Wer eine konkrete Tagesfrist (z. B. "max. 3 Tage") als Rechtspflicht kommuniziert, gibt eine nicht durch den Verordnungstext gedeckte Präzisierung wieder.

EU-Verantwortliche-Person-Check

Art. 16 GPSR erlaubt mehrere Rollen als "Verantwortliche Person" — nicht zwingend ein dediziertes Bevollmächtigten-Mandat wie bei MDR/IVDR.

1. Haben Sie eine eigene Niederlassung in der EU?

EU-Verantwortliche-Person-Tracker

Ein Eintrag pro Produkt/Produktlinie. Name, Postanschrift (kein Postfach) und elektronische Kontaktadresse müssen auf Produkt, Verpackung oder Begleitpapieren sowie auf jeder Marktplatz-Angebotsseite erscheinen.

Produkt / Produktlinie
Rolle
Status
Name / Organisation / Postanschrift
Elektronische Kontaktadresse
ProduktRolleKontaktE-MailStatus

Marktplatz-Checkliste (Art. 19)

Pflichtangaben für die Produktdetailseite (PDP) bei Online-Marktplätzen und Fernabsatz. Fehlende Angaben führen zu automatisierten Listing-Sperren.

Produktkennzeichnung (Art. 9 Abs. 5–7)

Physische Kennzeichnungspflichten am Produkt, auf der Verpackung oder in Begleitpapieren.

Unfallmeldung-Bereitschaft (Art. 20)

Da Art. 20 keine feste Tagesfrist, sondern "unverzüglich" verlangt, kommt es auf die interne Reaktionsfähigkeit an — nicht auf einen Countdown. Diese Checkliste prüft die Bereitschaft statt eine erfundene Frist zu berechnen.

"Unverzüglich" bedeutet in der Praxis: Meldung, sobald der Hersteller (bzw. die für ihn handelnde EU-Person) tatsächliche Kenntnis vom Unfall hat — ohne schuldhaftes Zögern. Je länger eine Organisation für die interne Eskalation braucht, desto eher wird eine Verzögerung als Pflichtverletzung gewertet, auch ohne festen Tageswert.

Fristen-Tracker

Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).

13. Dezember 2024
GPSR anwendbar
Die Verordnung ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG vollständig und gilt seither unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
19. November 2025
Kommissions-Leitlinien veröffentlicht
Die EU-Kommission hat lang erwartete Leitlinien zur Anwendung der GPSR veröffentlicht, die praktische Hinweise für Unternehmen geben — unverbindlich, aber ein wichtiger Interpretationsanker.
laufend
Unfallmeldung "unverzüglich" (Art. 20)
Keine feste Frist — Meldung ohne schuldhaftes Zögern ab tatsächlicher Kenntnisnahme, über das Safety Business Gateway.

Glossar

EU-Verantwortliche Person (Responsible Person, Art. 16)
Ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur, der bestimmte Compliance-Aufgaben für ein Produkt übernimmt. Kann je nach Konstellation der Hersteller selbst (bei eigener EU-Niederlassung), der Importeur oder ein eigens mandatierter Bevollmächtigter sein — flexibler als das starre Bevollmächtigten-Konzept anderer EU-Verordnungen.
Safety Business Gateway
Elektronisches Meldeportal, über das Unfallmeldungen (Art. 20) und Rückrufmeldungen an die Behörden übermittelt werden — Nachfolgesystem von RAPEX.
Unverzüglich (Without Undue Delay)
Offener rechtlicher Massstab für die Unfallmeldung nach Art. 20 — keine feste Tagesfrist, sondern Meldung ohne schuldhaftes Zögern ab tatsächlicher Kenntnisnahme.
Produktdetailseite (PDP)
Die Angebotsseite eines Produkts auf einem Online-Marktplatz oder im eigenen Webshop, auf der nach Art. 19 bestimmte Pflichtangaben (Hersteller, EU-Verantwortliche Person, Sicherheitshinweise) sichtbar sein müssen.
Horizontale Regelung
Die GPSR gilt branchen- und produktübergreifend für praktisch alle Non-Food-Konsumgüter, soweit nicht spezifisches EU-Produktrecht (z. B. Maschinenverordnung, Spielzeugrichtlinie) bereits vorrangig greift.

Dashboard

Report als PDF

Fassen Sie Ihre erfassten Daten (EU-Person-Status, Checklisten) in einem PDF zusammen — kostenlos, nach kurzer Kontaktangabe.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit der GPSR (VO (EU) 2023/988). Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere die Beurteilung, ob eine konkrete Meldeverzögerung noch als "unverzüglich" gilt, ist eine Einzelfallfrage, die dieses Tool nicht abschliessend beantworten kann.

Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf EU-Produktsicherheitsrecht spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.

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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?

Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht

Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.

 

Welche Abläufe sind zu beachten?

Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.

  • Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen

  • Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)

  • Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks

Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.

 

Welche Outputs sind wie anzuliefern?

Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.

Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.

Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?

Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Content Gathering

    • Know your Customer

    • Know your Supplier /Provider

    • Know your Value-Streams

  • Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten

  • Prozess-Steuerung und Informationslenkung

Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.

Services rund um den GRC-Blueprint

Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:

  • Competence

    • Trainings und Zertifizierungspfade für

      • Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)

      • Robotic Process Automation (Backend Automation)

      • Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)

      • Data-Literacy und Enterprise Big Data

      • Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt

  • Component

    • Assurance Blueprints für die Teilbereiche

      • TPRM (Supplier- und Providermanagement)

      • Integrated Risk

      • IT- und Cybersec

      • Skills- und Competence-Management

      • Org-Risk

  • Coding und Implementation

    • Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage

      • Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice

      • Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen

      • oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

 
 

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