MDR Wegweiser

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MDR/IVDR-Wegweiser für Schweizer Exporteure
MDR/IVDR-Wegweiser für Schweizer Exporteure
VO (EU) 2017/745 & 2017/746 — Bevollmächtigter, PRRC, MRA-Status

Worum geht es?

Für Schweizer Hersteller von Medizinprodukten (MDR, VO (EU) 2017/745) und In-vitro-Diagnostika (IVDR, VO (EU) 2017/746) gilt seit dem Geltungsbeginn der beiden Verordnungen (26. Mai 2021 bzw. 26. Mai 2022) eine besondere Situation: Das Kapitel Medizinprodukte im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) zwischen der Schweiz und der EU wurde nicht aktualisiert. Die EU-Kommission behandelt die Schweiz seither in diesem Bereich als Drittstaat — mit denselben Konsequenzen wie für jeden anderen Nicht-EU-Hersteller.

Das bedeutet konkret: Ein EU-Bevollmächtigter (Art. 11 MDR/IVDR) ist zwingend erforderlich — anders als bei manchen anderen EU-Verordnungen gibt es hier keine Alternative über einen vertraglich verpflichteten Importeur. Schweizer Konformitätsbewertungsstellen-Zertifikate werden in der EU nicht anerkannt und umgekehrt. Swissmedic hat keinen Zugriff mehr auf EUDAMED.

Bewegung in der Sache: Am 2. März 2026 haben die EU und die Schweiz ein umfassendes Paket unterzeichnet, das auch eine Aktualisierung des MRA-Kapitels Medizinprodukte vorsieht. Dieses Paket ist jedoch noch nicht ratifiziert — es muss noch das Schweizer Parlament passieren, ein Referendum ist wahrscheinlich. Bis zur tatsächlichen Ratifizierung gilt weiterhin die volle Drittstaat-Regelung.

Drittstaat
Aktueller CH-Status
2.3.26
Paket unterzeichnet
frühestens 2028
Volle Anerkennung
zwingend
EU-Bevollmächtigter
Wichtig: Der EU-Bevollmächtigte nach Art. 11 MDR/IVDR ist — anders als beispielsweise bei der Maschinenverordnung oder ESPR — nicht optional und kann nicht durch einen Importeur-Vertrag ersetzt werden. Ohne ihn darf kein Medizinprodukt/IVD eines Nicht-EU-Herstellers rechtmässig in der EU in Verkehr gebracht werden.

Produkt-Klassifizierung

Wählen Sie zunächst den Regulierungsbereich, dann eine erste Risikoeinschätzung. Die verbindliche Einstufung erfordert stets den Abgleich mit den vollständigen Klassifizierungsregeln (Anhang VIII MDR bzw. Anhang VIII IVDR).

Produktbezeichnung
Regulierungsbereich
Grobe Risikoeinschätzung

Erfasste Produkte

BezeichnungRegimeVorläufige KlasseNotified Body zwingend?

EU-Bevollmächtigten-Check

Haben Sie eine eigene Niederlassung in der EU?

AR & PRRC-Tracker

Wichtig: Die PRRC des Herstellers (Art. 15 Abs. 1) und die PRRC des Bevollmächtigten (Art. 15 Abs. 6 i. V. m. Art. 11 Abs. 3) müssen zwei unterschiedliche Personen sein. Für Kleinst- und Kleinunternehmen (<10 Mio. € Umsatz oder <50 Mitarbeitende) kann die herstellerseitige PRRC extern eingekauft werden.

Rolle
Name / Organisation
Status
Mandats-/Benennungsdatum
Notizen
RolleName / OrganisationStatusDatumNotizen

CH-REP-Hinweis (umgekehrter Fall)

Die Drittstaat-Regelung wirkt in beide Richtungen: Genauso wie Schweizer Hersteller einen EU-Bevollmächtigten benötigen, um Medizinprodukte in die EU zu exportieren, benötigen EU-Hersteller einen Schweizer Bevollmächtigten (CH-REP), um ihre Produkte in der Schweiz in Verkehr zu bringen — geregelt in der revidierten Schweizer Medizinprodukteverordnung (MepV) bzw. In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IvDV).

Relevant für Schweizer Unternehmen ist dieser Tab vor allem, wenn Sie selbst als CH-REP für ausländische (insbesondere EU-)Hersteller auftreten oder Produkte von EU-Herstellern beziehen, die einen CH-REP benötigen — zusätzlich zu Ihrer eigenen Rolle als exportierender Hersteller.

Seit Juli 2026 ist zudem die UDI-Registrierung in der Schweizer Datenbank swissdamed obligatorisch — analog zur EUDAMED-Registrierung auf EU-Seite, aber als eigenständiges System, auf das Swissmedic Zugriff hat, die EU-Behörden jedoch nicht.

Sollte das im März 2026 unterzeichnete Paket ratifiziert werden, könnte die Rolle des CH-REP (wie auch die des EU-Bevollmächtigten für Schweizer Hersteller) entfallen — frühestens jedoch ab 2028.

MRA-Status-Tracker

Da sich die Ratifizierungslage ändern kann, hier ein einfacher Merkposten für Ihren aktuellen Kenntnisstand.

Aktueller Kenntnisstand
Datum der letzten Prüfung

Vigilanz-Fristenrechner (Art. 87 MDR / Art. 82 IVDR)

Bei schwerwiegenden Vorkommnissen gelten je nach Ereignistyp unterschiedliche Meldefristen an die zuständige Behörde bzw. über EUDAMED. Ereignistyp und Zeitpunkt der Kenntnisnahme angeben, um die konkrete Frist zu berechnen.

Ereignistyp
Datum der Kenntnisnahme
Uhrzeit der Kenntnisnahme
Diese drei Kategorien werden gelegentlich verwechselt — insbesondere wird "Todesfall" fälschlich der 2-Tage-Frist zugeordnet. Richtig ist: 2 Tage gilt für die Gefahr für die öffentliche Gesundheit, 10 Tage für Todesfall/schwerwiegende Verschlechterung, 15 Tage für sonstige schwerwiegende Vorkommnisse.

Fristen-Tracker

Die wichtigsten bereits geltenden bzw. bekannten künftigen Termine im Überblick (Rechtsstand siehe Fusszeile).

26. Mai 2021
MDR anwendbar — MRA-Kapitel Medizinprodukte ausgesetzt
Die EU-Kommission hat die notwendige Aktualisierung des MRA nicht vorgenommen; die Schweiz gilt seither im Bereich Medizinprodukte als Drittstaat.
26. Mai 2022
IVDR anwendbar — dieselbe Folge für In-vitro-Diagnostika
Gleichzeitig trat die revidierte Schweizer IvDV in Kraft.
2. März 2026
Umfassendes Paket EU–Schweiz unterzeichnet
Enthält eine Aktualisierung des MRA-Kapitels Medizinprodukte — noch nicht ratifiziert, Referendum in der Schweiz wahrscheinlich.
Juli 2026
UDI-Registrierung in swissdamed obligatorisch
Für ausländische Hersteller ist der CH-REP für die Datenintegrität in swissdamed verantwortlich.
26. Mai / 26. September 2026
IVDR-Übergangsfristen Klasse C laufen aus
Je nachdem, ob eine schriftliche Vereinbarung mit einer benannten Stelle bis zum jeweiligen Stichtag unterzeichnet wurde, verschiebt sich die Frist. Für Klasse-D-Produkte und Produkte mit altrechtlichen Bescheinigungen lief die entsprechende Frist bereits am 26. September 2025 ab.
26. Mai / 26. September 2027
IVDR-Übergangsfristen Klasse A steril und B laufen aus
Letzte Stufe der gestaffelten IVDR-Übergangsfristen.
frühestens 2028
Mögliche vollständige gegenseitige Anerkennung
Nur falls das Paket vom 2. März 2026 erfolgreich ratifiziert wird — dann müssten MepV und IvDV zusätzlich für eine vollständige Anerkennung angepasst werden.

Glossar

MRA (Mutual Recognition Agreement)
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Das Kapitel Medizinprodukte ist seit Mai 2021 nicht mehr aktualisiert und daher für neue Produkte faktisch nicht mehr wirksam.
EU-Bevollmächtigter (Authorised Representative, Art. 11)
Jede in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Nicht-EU-Hersteller schriftlich mandatiert wurde, bestimmte Aufgaben (u. a. Registrierung, Ansprechpartner für Behörden) wahrzunehmen. Für Hersteller ohne EU-Niederlassung zwingend, keine Alternative über einen Importeur.
PRRC (Person Responsible for Regulatory Compliance, Art. 15)
Sowohl der Hersteller als auch der Bevollmächtigte müssen je eine qualifizierte, permanent verfügbare Person für die regulatorische Konformität benennen — zwei unterschiedliche Personen. Für Kleinst-/Kleinunternehmen kann die herstellerseitige PRRC extern eingekauft werden.
CH-REP
Schweizer Pendant zum EU-Bevollmächtigten: In der Schweiz niedergelassene Person, die ausländische (v. a. EU-)Hersteller für das Inverkehrbringen in der Schweiz mandatieren müssen.
EUDAMED / swissdamed
EUDAMED ist die europäische Medizinprodukte-Datenbank; swissdamed das separate Schweizer Pendant. Swissmedic hat keinen Zugriff auf EUDAMED, die EU-Behörden keinen auf swissdamed — die Datenhaltung ist vollständig getrennt.
Risikoklassen MDR (I / IIa / IIb / III)
Vierstufige Klassifizierung nach Anhang VIII MDR anhand von Invasivität, Anwendungsdauer und Wirkmechanismus. Klasse I (nicht steril, keine Messfunktion) erlaubt Selbstzertifizierung, alle höheren Klassen erfordern eine benannte Stelle.
Risikoklassen IVDR (A / B / C / D)
Vierstufige Klassifizierung nach Anhang VIII IVDR anhand des individuellen und öffentlichen Gesundheitsrisikos. Klasse D (z. B. Blutspender-Screening auf übertragbare Erreger) ist die höchste Risikoklasse und erfordert immer eine benannte Stelle.

Dashboard

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Fassen Sie Ihre erfassten Daten (Klassifizierung, AR/PRRC-Status, MRA-Status) in einem PDF zusammen — kostenlos, nach kurzer Kontaktangabe.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Werkzeug dient ausschliesslich der unverbindlichen, strukturierten Orientierung für Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit MDR (VO (EU) 2017/745), IVDR (VO (EU) 2017/746) und dem Schweiz-EU-MRA. Es begründet kein Beratungsverhältnis und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der dargestellten Fristen und insbesondere des MRA-Ratifizierungsstatus wird keine Gewähr übernommen — dieser kann sich kurzfristig ändern. Die Produktklassifizierung ist eine vereinfachte Ersteinschätzung und ersetzt keine förmliche Klassifizierung nach Anhang VIII MDR/IVDR.

Die Haftung von Dr. Helmut Steigele und der Pasi & Partners AG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 OR). Es gilt schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Zürich.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation einer auf Medizinprodukterecht spezialisierten Fachperson oder direkten Kontakt über das Formular im Dashboard.

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Welche Inputs müssen wie aufbereitet werden?

Automatisierung innerhalb von GRC und ESG steht und fällt mit der Aufbereitung von externen Richtlinien, Policies, internen Standards und Prüfregeln, bevor es selbst zur “Automatisierung” geht

Der Blueprint berücksichtigt dies, und zeigt anhand von Bibliotheken und Templates auf, was wie aufbereitet werden sollte.

 

Welche Abläufe sind zu beachten?

Die Vereinfachung und Automatisierung von GRC- und ESG-Abläufen erfolgt auf 3 verschiedenen Aktionsebenen.

  • Scoping, Zielsetzung und Kontrollmechanismen

  • Abweichungskontrolle (i. e. Abweichung (Risiko), Gegenmassnahme, Wirkungskontrolle und Lernprozess)

  • Prüf- und Anpassungsmechanismus des gesamten Compliance-Frameworks

Der Blueprint zeigt hier auf, wie diese Abläufe grundsätzlich strukturiert sind, welche Details für die Unternehmenssteuerung, die Linie und die Prüfung der Non-Compliances zu beachten sind.

 

Welche Outputs sind wie anzuliefern?

Dieser Teil des Blueprints liefert die Anforderungen und Beispiele, auf welcher Ablaufebene für welche Stakeholdergruppe, welche Outputs und Arbeitsgrundlagen nach Durchlauf der Prozesse zu liefern sind.

Der Blueprint liefert dazu Templates und Strukturen nach denen Prüfziele, Abweichungen und Nachweise sind. Es gibt Hinweise, wie und mit welchen Mechanismen Prozess- und Prüf-Ergebnisse “sichtbar” und als Entscheidungsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und Audit-Vereinfachung verwendet werden können.

Welche Aktionsebenen sind abgedeckt?

Dieser Teil des Blueprints zeigt auf, auf welcher Ebene von ESG und GRC welche Aktivitäten, Technologien und Rollen in eine Automatisierungs-Initiative einbezogen werden können und sollten.

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Content Gathering

    • Know your Customer

    • Know your Supplier /Provider

    • Know your Value-Streams

  • Visualisierung von GRC-relevanten Inhalten

  • Prozess-Steuerung und Informationslenkung

Der Blueprint liefert dazu die entsprechenden Templates für jene Arbeitsschritte, welche notwendig sind, um einen zweckmässigen Automatisierungsgrad zu errreichen.

Services rund um den GRC-Blueprint

Für die Umstellung von konventionellem GRC-Management zu einem digitalisierten, später automatisierten Modus bieten wir Support auf folgenden Ebenen:

  • Competence

    • Trainings und Zertifizierungspfade für

      • Automatisierung via App und Mobile Devices (Frontend Automation)

      • Robotic Process Automation (Backend Automation)

      • Prozessanalyse, Optimierung und Automatisierung (6sigma-Approach)

      • Data-Literacy und Enterprise Big Data

      • Analyse und Information Service sobald ein neues Regelwerk, Richtlinie und Standard im EU-Raum (inkl. Schweiz) in Kraft tritt

  • Component

    • Assurance Blueprints für die Teilbereiche

      • TPRM (Supplier- und Providermanagement)

      • Integrated Risk

      • IT- und Cybersec

      • Skills- und Competence-Management

      • Org-Risk

  • Coding und Implementation

    • Auf Basis des gesamten Frameworks sind wir in der Lage

      • Turnkey Implementierungen auf Basis erprobter Best Practice

      • Basierend auf den bei den häufig schon bestehenden Applikationsplattformen

      • oder ausgewählten Cloud-Lösungen zu liefern

 
 

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